ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für die Vermittlung von Immobilien und allen anderen Geschäften gelten unsere Richtlinien:
- Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverwertung bleibt vorbehalten. Für vermittelte Geschäfte übernehmen wir keinerlei Haftung.
- Die Angebote sind stets vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt, sie dürfen weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zur Schadensersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr, wenn es dadurch zum Vertragsabschluss kommt.
- Der Empfänger eines Angebotes kann sich nur dann auf vorherige Kenntnisse desselben berufen, wenn er dies innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Angebotes der Firma Nordsee Immobilien Arnold Clausen e.K. per Einschreiben mitteilt und gleichzeitig den Nachweis hierfür erbringt. Anderenfalls gilt die Übersendung des Angebotes als ursächlich/mit- ursächlich, wenn das betreffende Objekt später vom Empfänger des Angebotes, von einem seiner Angehörigen oder einem anderen mit ihm in Zusammenhang stehenden Dritten erworben bzw. übernommen wird.
- Wird dem Empfänger eines Angebotes dasselbe Objekt von einem anderen Makler oder einem Dritten angeboten, ist der Empfänger verpflichtet, diesem Dritten davon Kenntnis zu geben, dass ihm dieses Angebot bereits bekannt ist. Er hat ferner der Firma Nordsee Immobilien Arnold Clausen e.K. unverzüglich Mitteilung davon zu machen. In einem solchen Fällen stehen der Firma Nordsee Immobilien Arnold Clausen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühren zu, unabhängig davon, mit welchem Makler oder Dritten das dann zum Vertragsabschluß kommt.
- Vorkenntnisse eines angebotenen Objektes, für welches die Firma Nordsee Immobilien Arnold Clausen e.K. Alleinauftrag erteilt ist, schließt die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus.
- Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z. B. wenn Sie sich mit uns oder mit dem Verkäufer direkt in Verbindung setzen.
- Der Vertragsabschluss über ein angebotenes Objekt ist der Firma Nordsee Immobilien Arnold Clausen am selben Tag unter Angabe von vollem Namen und bisheriger Anschrift der Vertragspartner schriftlich mitzuteilen und beglaubigte Vertragskopie innerhalb einer Woche unaufgefordert einzusenden.
- Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird Provision nur berechnet, wenn ein Geschäft zustande kam. Bei Zustandekommen eines Abschlusses durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ist von den Vertragsschließenden die ortsübliche Provision vom Vertragswert zu zahlen, sofern unsere Angebote keine andere Vereinbarung enthalten. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, erfolgt Berechnung nach den angesetzten Werten lt. Angebot. Der Gebührenanspruch entsteht, und wird fällig bei Abschluss des Vertrages, auch wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken.
- Die Gebühren sind jeweils auch zu zahlen, wenn
- ersatzweise ein anderes oder ein weiteres Objekt betreffenden Auftraggebers der Firma Nordsee Immobilien Arnold Clausen erworben, gepachtet, gemietet wird;
- mit einem anderen als dem Auftraggeber der Firma Nordsee Immobilien Arnold Clausen e.K. der Vertragsabschluss über das angebotene Objekt vorgenommen wird;
- in andere als der nach dem Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden, wobei sie dann vereinbarten Leistungen der Gebührenordnung zugrunde zu legen sind.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, auch solche aus Wechsel und Scheck, ist 25813 Husum.
|